Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann der Arbeitgeber Homeoffice verbieten?
Kann der Arbeitgeber Homeoffice verbieten? In Deutschland hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, die Arbeitsbedingungen festzulegen, solange er dabei die gesetzlichen Vorschriften einhält. Das bedeutet, dass er grundsätzlich auch Homeoffice verbieten kann, sofern dies im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Allerdings sollte der Arbeitgeber dabei auch die Interessen und Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigen und im Sinne einer guten Arbeitsatmosphäre und -qualität handeln. Letztendlich hängt es also von den individuellen Vereinbarungen und Umständen ab, ob der Arbeitgeber Homeoffice verbieten kann.
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Kann der Arbeitgeber Homeoffice anweisen?
Kann der Arbeitgeber Homeoffice anweisen? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber Homeoffice anweisen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Auch in Ausnahmesituationen wie der aktuellen COVID-19-Pandemie kann der Arbeitgeber Homeoffice anordnen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für Homeoffice einhält und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Datenschutzaspekte berücksichtigt. Letztendlich sollte die Anordnung von Homeoffice immer im Einvernehmen mit den Mitarbeitern erfolgen, um eine gute Arbeitsbeziehung zu gewährleisten.
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Kann ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
Kann ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen? Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Auch in Ausnahmesituationen wie der aktuellen COVID-19-Pandemie kann ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Es ist jedoch wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Vereinbarkeit von Homeoffice mit den Arbeitsaufgaben und -zielen gegeben ist. Zudem sollten klare Regelungen zur Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Datenschutz im Homeoffice getroffen werden.
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Muss ich den Arbeitgeber über Homeoffice informieren?
Ja, in der Regel sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Absicht, im Homeoffice zu arbeiten, informieren. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Ressourcen und Unterstützung erhalten. Es ist wichtig, dass Sie die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber aufrechterhalten und eventuelle Vereinbarungen oder Richtlinien zum Homeoffice einhalten.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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BGS 74533 Anti Ermüdung Fußmatte 2360x1170mm Arbeitsplatz Schreibtisch Büro
BGS 74533 Anti Ermüdung Fußmatte 2360x1170mm Arbeitsplatz Schreibtisch Büro Beschreibung ausgelegt für ein längeres Stehen am Arbeitsplatz, Schreibtisch oder Büro reduziert Ermüdungserscheinungen verschleißfest robuste Schaumstoffverbindung Oberflächenmuster für einen sicheren Stand geeignet für trockene Böden durch das geringe Gewicht leicht zu Verstauen mit 2 Gurten für optimale Aufbewahrung und leichten Transport je nach individuellem Bedarf zuschneiden Technische Daten: Breite: 1170mm Bruttogewicht: 2032g Farbe: Schwarz Länge: 2360mm Material: Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA) Stärke: 10mm
Preis: 44.99 € | Versand*: 5.99 € -
Homeoffice Arbeitsplatz mit Seitenregalen Skandi Design
Homeoffice Arbeitsplatz mit Seitenregalen Skandi Design - Zerlegt, zum leichten Selbstaufbau (Montageanleitung liegt bei) - In rechteckiger Form - Tisch aus Spanplatte und Metall - Bürotisch in Eichefarben - Tischgestell im Skandi Design - Mit Metall Oberfläche pulverbeschichtet - Mit Towerfach für PCs und Seitenregalen - Mit drei zusätzlichen Ablageflächen unterhalb der Tischplatte - Mit Fußgestell und Regal-Element - Schreibtisch 112 cm Breit, 134 cm Hoch, 52 cm Tief Informationen zur Lieferung: Die Zustellung dieses Produktes erfolgt per UPS Versand. Sollten Sie bei der Erstzustellung nicht angetroffen werden, hinterlässt der Zusteller in Ihrem Briefkasten eine Benachrichtigungskarte mit dem zweiten Liefertermin und entsprechenden Kontaktdaten des Zustellers, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Die Auslieferung erfolgt von Montags bis Samstags. Eine Zustellung an Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich.
Preis: 259.00 € | Versand*: 0.00 € -
Fresow, Reinhard: Büro- und Projekt-Organisation
Büro- und Projekt-Organisation , Alle für die IHK-Prüfung erforderlichen Gesetze und rechtlichen Vorschriften in einem Band mit einem umfassenden und ausführlichen Register - das spart in der Prüfung Zeit und Nerven! Die Zusammenstellung orientiert sich an den Regelungen der DIHK-Hilfsmittelliste und enthält deshalb keine zusätzlichen Kommentare und Hinweise als die zulässigen Unterstreichungen und Querverweise. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 28.00 € | Versand*: 0 € -
Großer Holz Metall Schreibtisch Chef Büro Arbeitsplatz mit Naturholzplatte Gerader Schreibtisch mit Metallsockel Kadima Design
Verleihen Sie Ihrem Arbeitsplatz mit dem GIMINI-Schreibtisch einen Hauch von Eleganz!Dieser großzügige Schreibtisch (180x90 cm) besticht durch sein zeitloses, elegantes Design, das die Wärme von Holz mit der modernen Ästhetik von schwarzem Metall kombiniert. Die rechteckige Arbeitsfläche aus naturbelassenem Holz bietet ausreichend Platz für lange Arbeitsstunden und schafft eine einladende Atmosphäre. Das robuste Metallgestell sorgt für Stabilität und verstärkt den zeitgenössischen Charakter des Möbels.Mit dem GIMINI-Schreibtisch schaffen Sie einen inspirierenden und produktiven Arbeitsplatz. Ob als Schreibtisch für Führungskräfte oder im Sekretariat, er fügt sich nahtlos in moderne Büros ein und eignet sich hervorragend für professionelle Homeoffice-Lösungen.Gestalten Sie Ihren Raum nach Ihren Vorstellungen! Das zeitlose Design passt sich Ihren dekorativen Vorlieben an. Setzen Sie auf eine schlichte und minimalistische Atmosphäre, indem Sie den Kontrast zwischen Schwarz und Naturholz betonen, oder bringen Sie lebendige Farben und trendige Accessoires ein, um Ihrem Arbeitsplatz Dynamik zu verleihen. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und kreieren Sie einen Raum, der Ihren individuellen Stil widerspiegelt!Der GIMINI-Schreibtisch ist pflegeleicht und erfordert nur einen einfachen Wisch mit einem feuchten Tuch, um seinen Glanz zu bewahren. Zögern Sie nicht länger und investieren Sie in den Schreibtisch, der Ihren Arbeitsplatz aufwerten wird!
Preis: 674.17 € | Versand*: 0.00 €
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Was muss der Arbeitgeber für Homeoffice bereitstellen?
Was muss der Arbeitgeber für Homeoffice bereitstellen? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendige technische Ausstattung wie Laptop, Monitor, Tastatur und Maus zur Verfügung zu stellen. Zudem muss er die Kosten für Internetzugang und Telefon übernehmen. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass ergonomische Arbeitsbedingungen gegeben sind, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Auch eine klare Regelung zur Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Datenschutz sollte vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
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Was muss der Arbeitgeber bei Homeoffice beachten?
Was muss der Arbeitgeber bei Homeoffice beachten? Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen im Homeoffice den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wie beispielsweise dem Arbeitsschutzgesetz. Zudem muss er die Arbeitszeiten und Pausenregelungen im Blick behalten, um Überlastung der Mitarbeiter zu vermeiden. Auch die Datenschutzbestimmungen sind ein wichtiger Aspekt, den der Arbeitgeber im Homeoffice beachten muss. Zuletzt sollte er regelmäßige Kommunikationswege mit den Mitarbeitern sicherstellen, um den Austausch und die Erreichbarkeit zu gewährleisten.
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Kann mich der Arbeitgeber zu Homeoffice zwingen?
Kann mich der Arbeitgeber zu Homeoffice zwingen? In vielen Ländern hat der Arbeitgeber das Recht, Homeoffice anzuordnen, insbesondere in Zeiten von Pandemien oder anderen Krisensituationen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber dabei die gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen einhält, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen im Homeoffice angemessen sind. Es ist ratsam, sich über die geltenden Gesetze und Regelungen in Bezug auf Homeoffice in Ihrem Land zu informieren und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu sprechen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären. Letztendlich sollte eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsbedingungen im Homeoffice stattfinden, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
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Wie kann der Arbeitgeber durch Homeoffice und Raumeinsparung profitieren?
Durch die Einführung von Homeoffice können Arbeitgeber von einer erhöhten Produktivität der Mitarbeiter profitieren, da diese in ihrer gewohnten Umgebung arbeiten können und weniger Ablenkungen haben. Zudem können durch das Wegfallen von Büroflächen Kosten eingespart werden, da weniger Miete und Energiekosten anfallen. Darüber hinaus kann die Flexibilität des Homeoffice dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen und langfristig an das Unternehmen zu binden.
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